Produktbeschreibung
Allgemeine Informationen
Der Umfang und Inhalt der Schulung nach Ziffer 11.2.5 (Luftsicherheitsbeauftragter) wird in Verbindung mit den Inhalten der Ziffer 11.2.2 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 und gemäß den nationalen Vorgaben des Luftfahrt-Bundesamtes im Modulsystem. mit 39 Unterrichtseinheiten (UE) festgelegt.
Teilnahmevoraussetzung
Zuverlässigkeitsnachweis gem. §7 LuftSiG
Regelmäßige Fortbildung der Sicherheitsbeauftragten ist verpflichtend!
Dauer
39 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten (4 – Tage)
Zielgruppen
Zukünftige Luftsicherheitsbeauftragte von:
- Flugplätzen
- Luftfahrtunternehmen
- Bekannte Versender
- Reglementierte Beauftragte
- Bekannte & reglementierte Lieferanten von Bordvorräten
- Bekannte Lieferanten von Flughafenlieferungen
- Transporteuren
Schulungsinhalte
- Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften und der Verfahren für deren Einhaltung
- Kenntnisse der internen, nationalen, unionsweiten und internationalen Qualitätskontrolle
- Fähigkeit zur Motivation anderer
- Kenntnis der Möglichkeiten und Grenzen der verwendeten Sicherheitsausrüstung oder Kontrollverfahren
- Kenntnis über frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen
- Kenntnis der Rechtsvorschriften für die Luftsicherheit
- Kenntnis über Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen
- Kenntnis der Verfahren über Zugangskontrollen
- Kenntnis der verwendeten Ausweissysteme
- Kenntnis der Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten
- Kenntnis der Meldeverfahren
- Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände
- Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf sicherheitsrelevante Zwischenfälle
- Kenntnis der möglichen Einflüsse von menschlichem Verhalten und Reaktionen auf das Niveau der Sicherheit
- Fähigkeit, klar und selbstsicher zu kommunizieren
- Kenntnis von Elementen, die zum Aufbau einer robusten und belastbaren Sicherheitskultur am Arbeitsplatz und im Luftfahrtsektor beitragen, zu denen unter anderem auch Bedrohungen durch Insider und Radikalisierung zählen.
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